Der deutsche Motorradführerschein der Klasse A ermöglicht das Fahren leistungsstarker Motorräder ohne die für die Klassen A1 und A2 geltenden Leistungsbeschränkungen. Für den Erwerb der Klasse A gelten bestimmte Alters-, Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt insbesondere davon ab, ob die Klasse A direkt erworben oder über einen vorherigen Besitz der Klasse A2 erreicht wird.
Was darf man mit dem Führerschein Klasse A fahren
Mit der Fahrerlaubnisklasse A dürfen grundsätzlich Krafträder ohne die Leistungsbegrenzungen der Klassen A1 und A2 geführt werden. Außerdem umfasst die Klasse A auch die niedrigeren Motorradklassen A1 und AM.
Damit eignet sich die Klasse A insbesondere für Personen, die Motorräder mit höherer Motorleistung fahren möchten und die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für Klasse A
Die wichtigste Voraussetzung ist das vorgeschriebene Mindestalter. Beim Direkteinstieg beträgt es für Krafträder 24 Jahre.
Wer bereits seit mindestens zwei Jahren die Fahrerlaubnis Klasse A2 besitzt, kann die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Die wichtigsten Möglichkeiten sind damit:
| Zugang zur Klasse A | Mindestalter |
| Direkteinstieg mit Kraftrad | 24 Jahre |
| Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren | 20 Jahre |
| Dreirädriges Kraftfahrzeug über 15 kW | 21 Jahre |
Direkteinstieg in Klasse A
Beim Direkteinstieg wird die Klasse A erworben, ohne zuvor zwei Jahre lang Klasse A2 zu besitzen. Wer auf Angebote für einen Deutscher Führerschein zum Verkauf stößt, sollte die Legalität solcher Angebote sorgfältig prüfen und nur offizielle Verfahren nutzen.
Wer den Direkteinstieg wählt, muss das vorgeschriebene Mindestalter erfüllen und die erforderliche theoretische und praktische Ausbildung absolvieren. Anschließend müssen die entsprechenden Prüfungen bestanden werden. Die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung vor.
Aufstieg von Klasse A2 zu Klasse A
Wer bereits mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Klasse A aufsteigen.
Bei diesem sogenannten Stufenaufstieg ist keine vollständige neue Ausbildung erforderlich. Es muss grundsätzlich nur eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die regulären Ausbildungsvorschriften gelten bei diesem Aufstieg nicht.
Das Mindestalter für diesen Aufstieg liegt bei 20 Jahren.
Welche Ausbildung ist erforderlich
Beim erstmaligen Erwerb der Klasse A ohne vorherigen Besitz von A2 umfasst die Ausbildung theoretischen und praktischen Unterricht.
Der theoretische Unterricht besteht laut den aktuellen Ausbildungsangaben aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Beim Aufstieg von A2 auf A entfällt der vorgeschriebene Theorieunterricht, wenn die Klasse A2 bereits mindestens zwei Jahre vorhanden ist.
Die praktische Ausbildung wird systematisch aufgebaut und besteht aus einer Grundausbildung sowie besonderen Ausbildungsfahrten.
Sonderfahrten für Klasse A
Bei einem Direkteinstieg in Klasse A gelten besondere Ausbildungsfahrten. Nach den aktuellen Angaben umfassen sie:
- 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Fahrstunde entspricht dabei 45 Minuten.
Die normalen Übungsfahrten kommen zusätzlich hinzu. Ihre Anzahl richtet sich nach dem individuellen Ausbildungsstand.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung überprüft unter anderem Kenntnisse über Verkehrsregeln, Gefahren im Straßenverkehr sowie wichtige technische und mechanische Zusammenhänge.
Die Prüfung kann grundsätzlich frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden. Für die praktische Prüfung gelten weitere zeitliche Vorgaben.
Eine gute Vorbereitung besteht aus dem regelmäßigen Besuch des Theorieunterrichts und dem systematischen Lernen der Prüfungsfragen.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung muss der Bewerber zeigen, dass er ein Motorrad sicher führen und die erforderlichen Kenntnisse praktisch anwenden kann. Die praktische Prüfung darf erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden.
Vor der Prüfung sollte insbesondere das sichere Beherrschen des Motorrads in unterschiedlichen Verkehrssituationen trainiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt
Für die Fahrerlaubnisausbildung und den Antrag können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Welche Dokumente im Einzelfall vorzulegen sind, hängt unter anderem von der persönlichen Situation und der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Daher sollten Bewerber vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde oder der Fahrschule nachfragen, welche Unterlagen aktuell benötigt werden.
Was kostet der Motorradführerschein Klasse A
Die Gesamtkosten hängen unter anderem von der Fahrschule, der Anzahl der benötigten Übungsfahrten und den Prüfungsgebühren ab.
Mögliche Kostenpositionen sind:
- Grundgebühr der Fahrschule
- theoretischer Unterricht
- normale Motorradfahrstunden
- Sonderfahrten
- Lernmaterialien
- Gebühren für die theoretische Prüfung
- Gebühren für die praktische Prüfung
- Verwaltungsgebühren
- erforderliche Nachweise und Kurse
Beim Aufstieg von A2 auf A können die Ausbildungskosten anders ausfallen, weil unter den genannten Voraussetzungen keine vollständige neue Ausbildung erforderlich ist.
FAQs zum deutschen Motorradführerschein Klasse A
Ab welchem Alter darf man den Motorradführerschein Klasse A machen?
Beim Direkteinstieg beträgt das Mindestalter für Krafträder 24 Jahre. Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, kann die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Kann man Klasse A direkt ohne A2 machen?
Ja. Ein Direkteinstieg in Klasse A ist möglich. Für Krafträder gilt dabei ein Mindestalter von 24 Jahren. Es müssen die vorgeschriebene Ausbildung und die erforderlichen Prüfungen absolviert werden.
Kann ich mit 20 Jahren Klasse A machen?
Ja, wenn die Voraussetzungen für den Aufstieg erfüllt sind. Dafür muss die Fahrerlaubnis Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren vorhanden sein.
Muss ich beim Aufstieg von A2 auf A eine Theorieprüfung machen?
Beim Aufstieg von A2 auf A nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz ist grundsätzlich nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Wie viele Sonderfahrten sind für Klasse A vorgeschrieben?
Beim Direkteinstieg sind nach den aktuellen Ausbildungsangaben fünf Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, vier auf Autobahnen und drei bei Dämmerung oder Dunkelheit vorgesehen.
Wie lange dauert die Ausbildung für Klasse A?
Die Dauer ist individuell. Sie hängt unter anderem vom Lernfortschritt, der Verfügbarkeit von Fahrstunden und den Prüfungsterminen ab. Beim Aufstieg von A2 nach A gelten andere Ausbildungsanforderungen als beim Direkteinstieg.
Brauche ich für Klasse A einen Führerschein der Klasse B?
Nein. Die Klasse B ist keine Voraussetzung für den Erwerb der Motorradklasse A. Der Zugang kann über den Direkteinstieg oder über den vorgeschriebenen Aufstieg von A2 erfolgen.
Welche Motorräder darf ich mit Klasse A fahren?
Mit Klasse A dürfen Krafträder ohne die Leistungsbeschränkungen der Klassen A1 und A2 gefahren werden. Die Klasse A umfasst außerdem A1 und AM.
Was passiert, wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe?
Eine nicht bestandene Prüfung kann nach den geltenden Regeln wiederholt werden. Die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht grundsätzlich eine Wartezeit vor einer Wiederholung vor.
Wie lange ist die bestandene Theorieprüfung gültig?
Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Der deutsche Motorradführerschein Klasse A kann entweder direkt oder über den Aufstieg von Klasse A2 erworben werden. Beim Direkteinstieg gilt für Krafträder grundsätzlich ein Mindestalter von 24 Jahren. Wer die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann den Aufstieg bereits mit 20 Jahren durchführen.

